Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Preisstellung:
Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet, aber nicht zurückgenommen. Ausgenommen hiervon sind schriftlich zugesagte Sonderkonditionen. Die Preise werden schriftlich durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Spätere Änderungen der Auftragsbestätigung werden berechnet. Konstruktionszeichnungen für Sonderausführungen werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag erteilt wird; der Kunde beachtet bei allen überlassenen Zeichnungen das gesetzliche Urheberrecht. Bei Aufträgen unter 50,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 10,00 Euro berechnet.

2. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Abweichende Konditionen müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, die für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Zahlungseingang gesetzliche Zinsen zu berechnen. Gerät der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall, so sind wir berechtigt, für unsere Leistungen entsprechende Sicherheit zu erlangen.

3. Lieferzeit:
Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie gesondert angegeben sind. Werks- und Betriebsstörungen jeder Art, auch nicht rechtzeitiger Eingang von Vorlieferungen, setzen die angegebenen Lieferzeiten außer Kraft. Streiks, Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht vertretbare Ereignisse entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen infolge verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Zugesagte Lieferzeiten werden hinfällig, sobald der Käufer / Besteller durch Änderungswünsche Abänderungen erforderlich macht. Die Übergabe an einen zuverlässigen Frachtführer gilt als Lieferdatum.

4. Versand:
Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Käufer / Besteller.

5. Beanstandungen:
Weist die Lieferung an der Verpackung äußerliche Schäden auf, ist der Besteller / Käufer verpflichtet, unverzüglich diesen Transportschaden beim Frachtführer oder bei uns zu rügen. Unterlässt der Besteller / Käufer diese Rüge, geht er seiner Rechte hieraus verlustig. Im Übrigen ist der Käufer / Besteller verpflichtet, Beanstandungen wegen Menge oder Beschaffenheit der Lieferung innerhalb der gesetzlichen Fristen bei uns zu rügen.

6. Gefahrübergang und Entgegennahme:
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.

7. Gewährleistung:
a) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
b) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische oder elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
c) Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte, aber nur mit unserem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis, beseitigen zu lassen.
d) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes im Inland. Werden unsere Produkte über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland verbracht, so hat der Besteller die weiteren Versandkosten selbst zu tragen. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
e) Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
f) Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen nicht auf leichter Fahrlässigkeit Unsere Lieferung ist sofort nach Eingang zu prüfen. Mängel sind umgehend telefonisch oder schriftlich nach Übergabe anzuzeigen. Spätere Meldungen bedingen den Verlust der Gewährleistung. Bei Transportschäden Spediteurbescheinigung ausstellen lassen.

8. Eigentumsvorbehalt:
a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
b) Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises abgetreten.
c) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind um mehr als 25 % übersteigt.
d) Wir sind berechtigt, den unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
e) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

9. Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag:
a) Das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Alle weiteren Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nicht auf einfacher Fahrlässigkeit des Lieferanten.

10. Recht des Lieferers auf Rücktritt:
a) Für den Fall unverschuldeter Ereignisse im Sinne des Abschnittes 6 der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.
b) Liegt vertragswidriges Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug vor, und gewähren wir dem Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehnen werden und wird die Frist nicht einbehalten, so sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand:
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Großalmerode. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

12. Änderungsvorbehalt und Fortgeltung bei Teilnichtigkeit:
Sollte eine Bestimmung unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13. Verjährung:
Ansprüche des Käufers aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften:
Ist der Besteller / Käufer Verbraucher, gelten statt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.

KARL AHLBORN MASCHINENFABRIK KG, GROSSALMERODE